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Wiederaufnahme der Hautfarbe als Signifikantes Signalementsmerkmal im Fahndungssystem

Y Yiga Andrea Nadia Tsokhim, Schweiz, · CH

Petition: Wiederaufnahme der Hautfarbe als Signalementmerkmal im Fahndungssystem

Adressaten:
Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Bundesentscheid, das Personenmerkmal „Hautfarbe“ aus dem nationalen Fahndungssystem zu streichen, gefährdet nach unserer Überzeugung in unverhältnismässiger Weise die öffentliche Sicherheit, die Strafverfolgung und den Opferschutz in der Schweiz. Die Hautfarbe ist eines der wenigen Identitätsmerkmale, das von Tätern nicht kurzfristig verändert werden kann und für die Identifikation Gesuchter von zentraler Bedeutung ist.

Die Schweizer Bundesverfassung (Art. 5 BV) verpflichtet den Staat zu gesetzmässigem, verhältnismässigem Handeln im überwiegenden öffentlichen Interesse – insbesondere auch zum Schutz von Unversehrtheit und Sicherheit der Bevölkerung. Demgegenüber dürfen subjektive Diskriminierungsempfindungen Einzelner nicht absolut gestellt werden, zumal das differenzierte Erfassen von Merkmalen bei der gezielten Personenfahndung dem Diskriminierungsschutz nicht widerspricht.

Besonders beunruhigend ist, dass Auslöser dieser Massnahme offenbar Beschwerdedruck einer ausländischen Behörde war, wodurch nationale Sicherheitsanliegen und rechtsstaatliche Interessen der Schweiz unterlaufen werden könnten. Es stellt sich massiv die Frage, wie weit unser Staat externe Einflussnahme über eigene zentrale Grundrechte, Sicherheit und Bevölkerungsschutz stellen darf.

Wir fordern daher:

  1. Die sofortige Rücknahme des Entscheids, die Hautfarbe aus den Fahndungsdaten zu streichen.

  2. Eine offene Darlegung, auf wessen Druck und aus welchen Gründen diese einschneidende Änderung erfolgte – und warum damit der Schutzauftrag und die Souveränität der Schweiz hintangestellt werden.

  3. Die Erarbeitung klarer, verfassungs- und menschenrechtskonformer Richtlinien zur differenzierten, verhältnismässigen und gefahrenpräventiven Verwendung von Personenmerkmalen im Fahndungswesen, mit Priorisierung der öffentlichen Sicherheit, der Strafverfolgung und des Opferschutzes (Art. 5 BV).

Mit freundlichen Grüssen
(Unterschriftenliste folgt)

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